Mit dem Rundschreiben vom 22.01.2012 hatten wir bereits auf die in kommunalpolitischer Hinsicht kurios anmutende Lage hingewiesen, die sich in Suerhop darstellt:
Je nachdem, wo Sie wohnen, ist für Sie entweder der Ortsrat Trelde, der Ortsrat Sprötze oder der Stadtrat Buchholz zuständig. Diese Zersplitterung hat – uns bisher nicht exakt bekannte – historische Gründe und bringt es mit sich, dass einheitliche, für ganz Suerhop verbindliche politische Entscheidungen bzw. Initiativen fast nicht möglich erscheinen.
Nun könnte man es bei dieser Situation für unser inzwischen dicht besiedeltes Gebiet belassen und darauf vertrauen, dass sich Trelde, Sprötze und Buchholz verantwortungsvoll für die Belange ihrer Suerhoper Mitbürger einsetzen.
Bereits auf Grund der Erfahrungen der letzten Wochen könnte man aber auch zu dem Ergebnis kommen, dass es für viele Suerhoper sinnvoller wäre, wenn Suerhop selbst, also eine „Ortschaft Suerhop“, Ansprechpartner für wichtige politische Entscheidungen oder anstehende Maßnahmen wäre. Zwei Beispiele sollen das belegen:
Wie bereits berichtet, planen die Stadtwerke Buchholz eine flächendeckende Breitbandversorgung der Stadt Buchholz i.d.N. und seiner Ortschaften. Die Ermittlung des jeweils nächsten Ausbaugebietes soll dabei in Abstimmung mit den Ortsräten erfolgen.
Nun hat sich herausgestellt, dass in Kürze, nämlich am 21.02.2012, eine Informationsveranstaltung der Stadtwerke in Sprötze stattfinden soll. Inwieweit dann unser Sprötzer Teil an möglichen Ausbauplänen beteiligt sein wird, bleibt abzuwarten.
Dass aber zugleich Trelde und damit der Trelder Teil Suerhops bzw. Buchholz, soweit es den Borkweg und den Weg in Suerhop betrifft, in diese Planung einbezogen wird, erscheint derzeit wegen der multiplen Ratszuständigkeiten recht unwahrscheinlich.
Als „Ortschaft Suerhop“ hätten wir diesbezüglich möglicherweise bessere Chancen, unser Bedürfnis nach einer besseren Internetverbindung – eventuell in Zusammenhang mit dem Straßenausbau – zu realisieren.
Auch im Hinblick auf den Straßen und Kanalbau hat sich gezeigt, dass die Mehrfachzuständigkeit zu kuriosen Auswüchsen führt:
Auf den ersten Blick würde es sicher vielen Suerhopern als sinnvoll erscheinen, wenn der B-Plan „Suerhop-Mitte“ in einem Zuge vollzogen und damit alle Wege im Rahmen einer zusammenhängenden Baumaßnahme ausgebaut würden.
Aber bereits das Mehrjahresprogramm der Stadt – wie auch immer es zustande kam – hat offensichtlich eine Trennung zwischen dem Trelder und Buchholzer Teil Suerhops einerseits und dem Sprötzer Teil Suerhops andererseits vorgesehen. Einheitlich im Sinne aller Suerhoper wurde dort also nicht geplant.
Zudem hat auch eine Reaktion des Trelder Bürgermeisters auf der Ortsratssitzung am 02.02.2012 das Dilemma verdeutlicht:
Die Vertreter der Stadtverwaltung verwiesen in der Sitzung darauf, dass es Sache der politischen Vertreter, insbesondere auch der Ortsräte, sei, einen zusammenhängenden, alle Suerhoper Teile betreffenden Straßenausbau – soweit es denn gewollt ist – „anzuschieben“.
Der Trelder Bürgermeister beantwortete eine zu diesem Problem gestellte Frage seiner Mitbürger dann lapidar mit dem Verweis, dafür sei ja wohl Sprötze zuständig!
All dies zeigt bereits, dass wir Suerhoper darüber nachdenken sollten, ob es zukünftig nicht eine Möglichkeit gibt, selbst für uns zuständig zu sein.
Zu den uns dazu bisher bekannt gewordenen rechtlichen Voraussetzungen:
Viele werden sich fragen, ob es denn Sinn macht, sich über eine eigenständige „Ortschaft Suerhop“ Gedanken zu machen – denn welche Kompetenzen sind dem Ortsrat bzw. dem/der Ortsvorsteher/in einer Ortschaft überhaupt eingeräumt?
Hauptsatzung der Stadt Buchholz i.d.N.
Die Hauptsatzung der Stadt Buchholz i.d.N. enthält nur spärliche Hinweise auf die Zuständigkeiten der Ortschaften:
Nach § 4 Abs. 4 der Hauptsatzung der Stadt Buchholz erfüllen die Ortsbürgermeister/innen bzw. die Ortsvorsteher/innen lediglich die dort genannten Hilfsfunktionen für die Stadtverwaltung.
Den Ortsräten werden auf Antrag außerdem Haushaltsmittel als Budget zugewiesen (vgl. dazu z.B. den Haushaltsplan des Trelder Ortsrats). Die Haushaltsmittel werden den Ortschaften pro Kopf, also je Einwohner zugewiesen.
Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG)
Weitere Zuständigkeiten bzw. Einflussmöglichkeiten sind jedoch in den §§ 90 bis 96 NKomVG geregelt.
Speziell in den §§ 93 und 94 NKomVG sind die Zuständigkeiten und Mitwirkungsrechte von Ortsräten geregelt, wobei der Ortsrat – so die Grundregel – die Interessen der Ortschaft vertritt und die positive Entwicklung innerhalb der Stadt fördert. Ein Katalog über die Zuständigkeit von Ortsräten im Einzelnen ist dort ebenfalls niedergelegt.
Zudem kann der Ortsrat in Angelegenheiten, deren Bedeutung über die Ortschaft nicht hinausgeht, eine Befragung der Bürgerinnen und Bürger in der Ortschaft beschließen. Und zu allen wichtigen Fragen des eigenen und des übertragenen Wirkungskreises, die die Ortschaft in besonderer Weise berühren, ist der Ortsrat anzuhören (vgl. dazu auch den im Gesetz niedergelegten Katalog zu den einzelnen Anhörungsrechten betreffend Investitionsvorhaben, Bauleitplanung etc.).
Wichtig erscheint uns – auch im Hinblick auf den status quo mit unseren Trelder und Sprötzer Ortsräten – auch, dass der Ortsrat in allen Angelegenheiten, die die Ortschaft betreffen, Vorschläge unterbreiten, Anregungen geben und Bedenken äußern kann. Bei der Beratung der Angelegenheit im Rat, im Verwaltungsausschuss oder in einem Ratsausschuss haben die Ortsbürgermeister/innen das Recht, angehört zu werden.
All dies zeigt, dass wichtige Interessen der Suerhoper Bürger einheitlich verfolgt und vertreten werden könnten, wenn Suerhop eine Ortschaft im Sinne des NKomVG wäre.
Bildung, Änderung und Aufhebung von Ortschaften
Sollten wir Suerhoper es für sinnvoll und erstrebenswert erachten, eine eigenständige Ortschaft mit eigenem Ortsrat bzw. eigenem/r Ortsvorsteher/in (wie z.B. für die Ortschaft Reindorf) zu werden, bleibt die Frage, ob es überhaupt eine Möglichkeit gibt, dies anzuregen bzw. einzufordern.
Die Rechtsgrundlage bietet wohl § 90 Abs. 1 NKomVG. Danach können Gebietsteile einer Gemeinde (Stadt Buchholz i.d.N.), deren Einwohner/innen eine engere Gemeinschaft bilden, durch die Hauptsatzung der Stadt zu Ortschaften bestimmt werden. Die Hauptsatzung legt zugleich fest, ob Ortsräte gewählt oder Ortsvorsteher/innen bestellt werden.
Es liegt also im Ermessen der Stadt Buchholz, ob sie Suerhop – wenn sie Suerhop denn als Gebietsteil, deren Einwohner/innen eine engere Gemeinschaft bilden, anerkennt – als neue Ortschaft bestimmen möchte. Wir Suerhoper hätten die Möglichkeit, darauf hinzuwirken, wobei eine Aufhebung von Ortschaften oder die Änderung ihrer Grenzen nur zum Ende der Wahlperiode der Abgeordneten zulässig ist, also frühestens 2016.